Systematisch Energie und Kosten sparen – mit einem normkonformen Audit nach DIN EN 16247 oder einer Gebäudeberatung nach DIN V 18599. Beide Wege sind über das BAFA-Programm EBN mit bis zu 50 % förderfähig.
Das BAFA-Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) unterscheidet zwei Beratungswege. Welcher passt, hängt davon ab, ob Ihr Fokus auf den betrieblichen Prozessen und Anlagen liegt oder auf dem einzelnen Gebäude.
Wir ordnen Ihre Situation ein, prüfen die Förderung und bringen Sie mit dem passenden Fachbetrieb zusammen: Das passende, gelistete Fach-Ingenieurbüro führt die Beratung normkonform durch und liefert einen Bericht, der als Grundlage für Investitionen und weitere Förderprogramme dient. Sie haben nur einen Ansprechpartner – uns.
Beide Module sind offizielle Förderwege des BAFA. Sie unterscheiden sich in Fokus und Norm.
Der Blick auf das ganze Unternehmen: Produktionsprozesse, technische Anlagen, Querschnittstechnologien und Nutzerverhalten. Das Audit macht die größten Energieverbraucher sichtbar und leitet konkrete, wirtschaftliche Maßnahmen ab. Für Nicht-KMU ist es gesetzlich vorgeschrieben, für KMU über das BAFA förderfähig.
Der Blick auf das einzelne Gebäude – von der Hülle bis zur Anlagentechnik. Dieser Weg ist typisch für öffentliche Liegenschaften wie Rathäuser, Schulen und Kitas und häufig Voraussetzung, um eine energetische Sanierung über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) zu beantragen.
Die DIN EN 16247-1 gibt einen nachvollziehbaren Ablauf vor. Das macht Ergebnisse vergleichbar und den Bericht förderfähig.
Ziele, Anwendungsbereich und Kriterien werden gemeinsam festgelegt.
Verbrauchsdaten, Anlagen und beeinflussende Parameter werden erhoben.
Begehung von Gebäude, Anlagen und Prozessen mit Blick auf Einsparpotenziale.
Maßnahmen, Wirtschaftlichkeit und Empfehlungen im normkonformen Auditbericht.
Die fachliche Durchführung übernimmt das passende, BAFA-gelistete Ingenieurbüro. Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf – von der Förderung bis zum fertigen Bericht.
Über das EBN-Programm fördert das BAFA das Beratungshonorar mit 50 %. Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Seit 2025 darf mit der Beratung in der Regel erst nach der Förderzusage begonnen werden. Ein zu früh geschlossener Vertrag kann die Förderung kosten.
Wir begleiten die Antragstellung, achten auf die richtige Reihenfolge und weisen auf Anschlussprogramme hin – etwa die EEW für empfohlene Investitionen.
Förderfähigkeit klären →Wir ordnen Ihre Situation im kostenlosen Erstgespräch ein – inklusive Förderfähigkeit und Ablauf.
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