EBN · Modul 1 & Modul 2

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Systematisch Energie und Kosten sparen – mit einem normkonformen Audit nach DIN EN 16247 oder einer Gebäudeberatung nach DIN V 18599. Beide Wege sind über das BAFA-Programm EBN mit bis zu 50 % förderfähig.

Worum es geht

Zwei Module, ein Ziel: weniger Verbrauch, klare Entscheidungen.

Das BAFA-Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) unterscheidet zwei Beratungswege. Welcher passt, hängt davon ab, ob Ihr Fokus auf den betrieblichen Prozessen und Anlagen liegt oder auf dem einzelnen Gebäude.

Wir ordnen Ihre Situation ein, prüfen die Förderung und bringen Sie mit dem passenden Fachbetrieb zusammen: Das passende, gelistete Fach-Ingenieurbüro führt die Beratung normkonform durch und liefert einen Bericht, der als Grundlage für Investitionen und weitere Förderprogramme dient. Sie haben nur einen Ansprechpartner – uns.

Für wen sich EBN lohnt

  • Unternehmen mit Energiekosten, die ins Gewicht fallen
  • Nicht-KMU mit gesetzlicher Audit-Pflicht (alle 4 Jahre)
  • Eigentümer von Gewerbe-, Büro- und Betriebsgebäuden
  • Betriebe vor einer geplanten Sanierung oder Anlagenerneuerung
Die Module im EBN-Programm

Modul 1 oder Modul 2 – wir finden den richtigen Weg.

Beide Module sind offizielle Förderwege des BAFA. Sie unterscheiden sich in Fokus und Norm.

1 Modul 1 · Energieaudit

Energieaudit nach DIN EN 16247

Der Blick auf das ganze Unternehmen: Produktionsprozesse, technische Anlagen, Querschnittstechnologien und Nutzerverhalten. Das Audit macht die größten Energieverbraucher sichtbar und leitet konkrete, wirtschaftliche Maßnahmen ab. Für Nicht-KMU ist es gesetzlich vorgeschrieben, für KMU über das BAFA förderfähig.

2 Modul 2 · Gebäudeberatung

Energieberatung nach DIN V 18599

Der Blick auf das einzelne Gebäude – von der Hülle bis zur Anlagentechnik. Dieser Weg ist typisch für öffentliche Liegenschaften wie Rathäuser, Schulen und Kitas und häufig Voraussetzung, um eine energetische Sanierung über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) zu beantragen.

Ablauf eines Energieaudits

Strukturiert in klaren Schritten – so schreibt es die Norm vor.

Die DIN EN 16247-1 gibt einen nachvollziehbaren Ablauf vor. Das macht Ergebnisse vergleichbar und den Bericht förderfähig.

Auftakt

Ziele, Anwendungsbereich und Kriterien werden gemeinsam festgelegt.

Datenerfassung

Verbrauchsdaten, Anlagen und beeinflussende Parameter werden erhoben.

Vor-Ort-Analyse

Begehung von Gebäude, Anlagen und Prozessen mit Blick auf Einsparpotenziale.

Bericht & Abschluss

Maßnahmen, Wirtschaftlichkeit und Empfehlungen im normkonformen Auditbericht.

Die fachliche Durchführung übernimmt das passende, BAFA-gelistete Ingenieurbüro. Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf – von der Förderung bis zum fertigen Bericht.

Förderung

Bis zu 50 % Zuschuss – wenn der Antrag stimmt.

Über das EBN-Programm fördert das BAFA das Beratungshonorar mit 50 %. Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Seit 2025 darf mit der Beratung in der Regel erst nach der Förderzusage begonnen werden. Ein zu früh geschlossener Vertrag kann die Förderung kosten.

Wir begleiten die Antragstellung, achten auf die richtige Reihenfolge und weisen auf Anschlussprogramme hin – etwa die EEW für empfohlene Investitionen.

Förderfähigkeit klären →

Fachbegriffe im Klartext

EBN
BAFA-Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“.
DIN EN 16247
Europäische Norm für Energieaudits. Sie legt fest, wie ein Audit strukturiert und vergleichbar abläuft.
DIN V 18599
Norm zur energetischen Bewertung von Gebäuden – Grundlage der Gebäudeberatung (Modul 2).
Querschnittstechnologien
Anlagen, die in vielen Betrieben vorkommen: Druckluft, Pumpen, Beleuchtung, Kälte, Wärme.
Nicht-KMU
Größere Unternehmen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.

Alle Begriffe im Glossar →

Nicht sicher, ob Modul 1 oder Modul 2 passt?

Wir ordnen Ihre Situation im kostenlosen Erstgespräch ein – inklusive Förderfähigkeit und Ablauf.

Erstgespräch vereinbaren →